- Gunnar Hoppe
Liebe Mitglieder,
grundsätzlich gilt noch weiterhin mindestens bis zum 24. April 2021, dass jede Person angehalten ist, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren … sowie die eigene Wohnung oder gewöhnliche Unterkunft nur aus triftigen Gründen zu verlassen.
Nun hat sich die Sportlobby auch in unserem Namen dafür stark gemacht, zumindest den Individual- und den Kindersport in festen Gruppen als triftigen Grund anzuerkennen und die Mobilität dahingehend zu erlauben, obwohl die Krankenhäuser kaum Ressourcen besitzen, Sportverletzungen, die hätten vermieden werden können, zu behandeln.