- Gunnar Hoppe
Liebe Mitglieder,
vor einem Jahr waren wir bei einer Inzidenz von unter 5. Bis dahin ist auch nach Einschätzung der Sport-Fachkreise noch viel Weitsicht geboten. Wir sind allerdings zuversichtlich gestimmt, obwohl dem Vorstand und den Übungsleitern eine heftige Organisation auferlegt wird.
Der Senat von Berlin hat die Siebte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese ist zum 19.05.2021 in Kraft getreten. In Abstimmung mit dem für uns zuständigen Sportamt dürfen wir die folgenden, wesentlichen „Lockerungen“ (oder besser Änderungen) ab sofort – und nicht wie ursprünglich zum 21.05. avisiert, vorziehen.
Ab sofort gilt: